Allgemeine Geschäftsbedingungen der MisSpelling GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MisSpelling GmbH
Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Angebot und die Erbringung aller Dienstleistungen der MisSpelling GmbH, Stöckenweg 5, 6043 Adligenswil (nachfolgend auch «Auftragnehmerin» genannt), in allen Punkten, die von den Parteien nicht ausdrücklich abweichend geregelt wurden. Andere Bedingungen, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers / der Auftraggeberin werden ausgeschlossen. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der lesbaren Form.
Leistungen der MisSpelling GmbH
Die MisSpelling GmbH erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign, SEO SEA, Online Marketing, Content Marketing und Übersetzungen gemäss Beschreibung auf der Webseite www.misspelling.ch und dem konkreten Angebot an den Auftraggeber / die Auftraggeberin.
Vertragsschluss
Ein Auftrag zwischen der Auftragnehmerin und einem Auftraggeber / einer Auftraggeberin wird in der Regel durch Annahme eines Angebots der Auftragnehmerin in lesbarer Form abgeschlossen. Ein mündlicher Vertragsschluss oder auch ein Vertragsschluss durch konkludente Handlungen des Auftraggebers / der Auftraggeberin ist ebenfalls möglich.
Kostenloses Erstgespräch
Sofern die Auftragnehmerin vor einer Erstberatung nicht ausdrücklich auf Honorarfolgen hingewiesen hat, ist ein erstes Gespräch im Umfang bis zu einer halben Stunde kostenlos. Längere Beratungen sind gemäss dem untenstehenden Absatz «Honorar und Auslagenersatz» zu entschädigen.
Probetexte
Auf Anfrage eines Interessenten erstellt die Auftragnehmerin Probetexte. Diese sind gemäss dem untenstehenden Absatz «Honorar und Auslagenersatz» zu entschädigen.
Honorar und Auslagenersatz
Der Honoraransatz für alle offerierten Leistungen und Spontanaufträge beträgt (zzgl. MWST):
CHF 180.–
Sämtliche Arbeiten, die nicht Teil eines offerierten Projektes sind, werden protokolliert und nach dem obenstehenden Ansatz abgerechnet.
Änderungen der Honorarsätze sind jederzeit vorbehalten.
Auslagen für den Erwerb von Nutzungsrechten Dritter, Lizenzen und Autorkorrekturen und andere Zusatzleistungen sind vom Auftraggeber / von der Auftraggeberin separat zu entschädigen.
Abweichungen von den vereinbarten Leistungen oder Preisen
Falls sich die der Preisbildung zugrunde liegenden Verhältnisse wesentlich ändern oder als wesentlich anders als angenommen erweisen, ist die MisSpelling GmbH berechtigt, die Leistungen oder die Preise und Konditionen den Verhältnissen anzupassen, bzw. wenn der Auftraggeber / die Auftraggeberin die geänderten Leistungen, Preise und Konditionen innert fünf Tagen schriftlich ablehnt, vom Vertrag zurückzutreten.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsfrist beträgt 20 Tage nach Rechnungsdatum.
Die Rechnung gilt als richtig und akzeptiert, sofern sie nicht innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum in schriftlicher Form bemängelt wird.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber / die Auftraggeberin auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall ist die MisSpelling GmbH von ihrer Leistungspflicht entbunden. Indes besteht die Zahlungspflicht des Auftraggebers / der Auftraggeberin weiter, auch für diejenige Vertragslaufzeit, während der der Auftragnehmer wegen Zahlungsverzugs des Auftraggebers / der Auftraggeberin keine Leistung erbringt.
Bis zum vollständigen Eingang der Zahlung bleiben Rechte an von der MisSpelling GmbH erarbeiteten Ergebnisse im Eigentum von MisSpelling GmbH.
Rechnungen der Auftragnehmerin sind innert 20 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden folgende Mahngebühren in Rechnung gestellt:
Erste Zahlungserinnerung – ohne Mahngebühren
Zweite Zahlungserinnerung – CHF 30.–
Dritte Zahlungserinnerung – CHF 50.–
Im Fall eines andauernden Zahlungsverzuges kann die Auftragnehmerin die Forderung einer Inkassodienstleisterin übergeben. Der Auftraggeber / die Auftraggeberin verpflichtet sich in diesem Fall zur Übernahme einer Bearbeitungsgebühr abhängig von der Forderungshöhe.
Zahlungsverzug
Sofern der Auftraggeber / die Auftraggeberin wiederholt die Zahlungsfristen missachtet, behält sich die MisSpelling GmbH das Recht vor, weitere Leistungen nur noch gegen Vorauszahlung zu erbringen. Bei grösseren Aufträgen (wie etwa die Erstellung einer Website) wird der Betrag in Teilrechnungen verrechnet. Die MisSpelling GmbH wird erst ab Eingang der ersten Zahlung mit der Leistungserstellung beginnen und ab Eingang der letzten Zahlung die Leistungserstellung vollenden.
Obliegenheiten des Auftraggebers / der Auftraggeberin
Um die Leistungen ordnungsgemäss durchführen zu können, muss der Auftraggeber / die Auftraggeberin die nötigen Zugriffsrechte und Logindaten bereitstellen, unter anderem Zugriff auf die Webseite (Hosting, FTP, CMS) sowie in die jeweiligen Accounts (GoogleAds, Analytics, Facebook, LinkedIn, etc.). Des Weiteren erlaubt der Auftraggeber / die Auftraggeberin der MisSpelling GmbH Änderungen auf der Webseite vorzunehmen sowie alle Mediadaten zu verwenden.
Der Auftraggeber / die Auftraggeberin hat einen Ansprechpartner für die Auftragnehmerin zu benennen, der berechtigt und in der Lage ist, alle im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses anstehenden Entscheidungen zu treffen und an den Anbieter zu kommunizieren.
Nutzungsrechte
Durch die Erteilung des Auftrages erklärt der Auftraggeber / die Auftraggeberin, dass ihm / ihr die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Rechte (Urheberrechte bzw. Nutzungsrechte) an den eingelieferten Werken (Bilder, Texte, Musik usw.) zustehen. Falls durch die Verwendung, Bearbeitung oder Verbreitung solcher Werke fremde Urheber- bzw. Nutzungsrechte verletzt werden, haftet der Auftraggeber / die Auftraggeberin gegenüber dem Auftragnehmer für daraus entstandenen Schaden. Er wird der MisSpelling GmbH auch die Kosten (inkl. Anwaltskosten) zur Abwehr und Befriedigung von entsprechenden Ansprüchen Dritter ersetzen.
Der Auftraggeber / die Auftraggeberin erhält die Nutzungsrechte auf alle im Auftrag erarbeiteten Werke von MisSpelling GmbH für den vereinbarten, zeitlich und geografisch definierten Verwendungszweck, jedoch nicht auf Dritte übertragbar.
Reklamationen
Allfällige Mängel oder Änderungswünsche für Dienstleistungen der MisSpelling GmbH müssen innerhalb von 10 Tagen schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten gelten die erbrachten Dienstleistungen als in Ordnung und genehmigt. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Allfällige Anpassungen nach diesen 10 Tagen werden mit den Honoraren gemäss dem obenstehenden Absatz «Honorar und Auslagenersatz» separat verrechnet.
Liefertermine sind nur aufgrund eindeutiger schriftlicher Vereinbarung und unter Berücksichtigung der Machbarkeit verbindlich.
Haftung der Auftragnehmerin
Als Auftragnehmerin schuldet die MisSpelling GmbH grundsätzlich ein sorgfältiges Tätigwerden, ohne Gewähr für einen bestimmten Erfolg.
Insbesondere garantiert die MisSpelling GmbH keine Ranking-Positionen oder konsistente Top-10-Positionen für ein bestimmtes Keyword. Unvorhergesehene Änderungen in der Platzierung von Webseiten – auch eine drastische Verschlechterung oder eine vollständige Entfernung aus dem Index der jeweiligen Suchmaschine – können nicht ausgeschlossen werden.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der MisSpelling GmbH des Weiteren wie folgt eingeschränkt:
Die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Funktion oder Erreichbarkeit von Webseiten kann durch unterschiedliche Ursachen wie höhere Gewalt, Hardware-Defekte, Unterbruch der Stromversorgung, Fehler im Software-Code oder Wartungsarbeiten beeinträchtigt bzw. unterbrochen werden. Die MisSpelling GmbH haftet für Schäden, die durch Unterbrüche verursacht wurden, nur dann, wenn sie diese durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat. Sie haftet nicht für Hilfspersonen.
Die Haftung der MisSpelling GmbH gegenüber dem Auftraggeber / der Auftraggeberin für indirekten Schaden wie Ansprüche Dritter, entgangenen Gewinn und generell für Folgeschäden aller Art ist ausgeschlossen. Die Haftung für direkte Schäden ist des Weiteren auf die Höhe des Endgeldes beschränkt, die der Auftraggeber für die betroffene Dienstleistung bezahlt hat.
Verrechnungsausschluss
Das Recht von Auftragnehmer und Auftraggeber / Auftraggeberin zur gegenseitigen Verrechnung von Ansprüchen ist ausgeschlossen.
Laufzeit/Kündigung von Abos und Aufträgen
Sofern zwischen den Parteien nicht anders vereinbart, läuft der Auftrag bzw. die zeitorientierten Leistungen (Abos) auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Eine ausserordentliche Auflösung ist nur möglich, wenn sich beide Parteien einig sind. Die Kündigung muss in schriftlicher Form (inkl. E-Mail) und pünktlich zum Termin vorliegen. Die ordentliche Kündigung ist nur nach Ablauf der definierten Mindestvertragslaufzeit zulässig.
Projektabbruch
Bei wichtigem Grund behält sich MisSpelling GmbH das Recht vor, einen Auftrag während des Projekts abzubrechen. Die bis dahin erbrachten Leistungen werden zum Stundenansatz verrechnet.
Referenzen, Tätigkeit für Wettbewerber, Beizug Dritter
Der Auftragnehmerin ist es gestattet, mit der Tatsache, dass der Auftraggeber / die Auftraggeberin sie beauftragt hat, in geeigneter Weise zu werben, und sie darf zu diesem Zweck auch über das Vertragsende hinaus in Referenzlisten online und offline Logos u.Ä. des Auftraggebers / der Auftraggeberin verwenden.
Es ist der Auftragnehmerin gestattet, während der Laufzeit des Vertrags und darüber hinaus Aufträge von Auftragnehmern gleicher oder ähnlicher Branchen anzunehmen und zu bearbeiten.
Zur Vertragserfüllung kann die MisSpelling GmbH Drittanbieter und Unterlieferanten hinzuziehen.
Der MisSpelling GmbH ist es erlaubt, die Webseite www.misspelling.ch auf der Homepage sowie im Impressum des Auftraggebers / der Auftraggeberin zu verlinken. MisSpelling GmbH hat das Recht, die vorliegende Kooperation in Firmenpräsentationen, auf Websites, an Messen und in Drucksachen als Referenz zu präsentieren.
Vertraulichkeit
Die Auftragnehmerin behandelt alle vom Auftraggeber / von der Auftraggeberin erhaltenen, nicht allgemein bekannten Informationen vertraulich. Der Auftraggeber die Auftraggeberin behandelt ihrerseits alle ihr von der Auftragnehmerin unterbreiteten Offerten, Dokumente, Empfehlungen und Berichte vertraulich.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern. Es wird schweizerisches materielles Recht angewandt.
Adligenswil, 22.2.2022
MisSpelling GmbH
Stöckenweg 5
6043 Adligenswil